FAQ - Diese 5 Fragen solltest du wissen, bevor du dich entscheidest!
Lesen Sie hier, warum für Sie als Personaldienstleister eine Cloud-Software sinnvoll ist!
Eine Cloud-Software erlaubt Ihnen ein völlig freies Arbeiten. Das heißt: 1. Sie können von jedem beliebigen, internetfähigen Endgerät auf Ihre Daten zugreifen – egal ob Desktop, Notebook, Tablet oder Smartphone und egal ob Windows 10, MAC OS, iOS oder android -. 2. Sie müssen nicht in teure IT-Hardware-Infrastruktur investieren. Keine Anschaffungs- und Wartungskosten. 3. Sie können von jedem beliebigen Ort auf Ihre Daten zugreifen. Deshalb eignet sich Cloud-Software insbesondere für Homeoffice und Personaldienstleister mit mehreren Niederlassungen.
Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Auswahl Ihrer neuen Software achten müssen, wenn Sie das papierlose Büro mit volldigitalisiertem Workflow anstreben?
Als Unternehmer können Sie Ihr Ziel eines volldigitalisierten Workflows erreichen, wenn Ihnen Ihre neue Software die Nutzung sämtlicher digitalen Kommunikationsmittel wie Email, Messenger und sozialen Netzwerke, insbesondere LinkedIn, XING, Facebook, Google, ebay etc. als Rekrutierungsplattform uneingeschränkt ermöglicht. Darüber hinaus sollte die Software über ein intelligentes Dokumentenmanagent samt digitaler Personalakte verfügen, dass Ihnen die Ablage sämtlicher Dokumente und überhaupt aller Informationen Ihre Kunden und Ihre Mitarbeiter betreffend erlaubt.
Brauche ich eine alle Teilbereiche der Personalüberlassung abdeckende All-in-on-Lösung und genügt mir eine lediglich Teilfunktionen umfassende Software?
Sofern Sie beabsichtigen, alle mit der Personalüberlassung zusammenhängenden Aufgaben wie Personalgewinnung, Rechnungserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung selbst zu erledigen, dann ist die All-in-one-Lösung die richtige Wahl. Planen Sie jedoch Teilaufgaben einem externen Dienstleister wie einem Buchhaltungsbüro oder Steuerberater zu übertragen, dann eignet sich für Sie ein modular aufgebaute Software, die Ihnen lediglich die gewünschten Funktionen bietet.
Warum muss ich darauf achten, dass meine neue Software über die DATEV- oder auch ELSTER-Schnittstelle hat?
Es gibt kaum einen anderen Bereich, der durch gesetzliche Regelungen stärker reguliert ist, als der Bereich der Personalüberlassung. In den letzten Jahren hat die öffentliche Verwaltung massiv auf die digitale Übertragung der von ihr geforderten Informationen umgestellt. Wollen Sie als Personaldienstleister Ihren gesetzlichen Berichts- und Meldepflichten nachkommen, muss Ihre neue Software eben über die erforderlichen Schnittstellen verfügen. Aber auch im privaten Sektor sind Schnittstellen unerlässlich, insb. die DATEV-Schnittstelle zur Übertragung aller buchhalterischen Daten.
Lesen Sie hier, warum Ihre neue Zeitarbeits-Software auch über ein Bewerbungmanagement-Tool verfügen sollte.
Regelmäßig verzichten Personaldienstleister auf den Einsatz eines professionellen Bewerbermanagement-Tools. Dabei verkennen sie das große Potential, Bewerbungsverfahren effizient und effektiv abzuwickeln. Schießlich besteht ein Hauptteil der Tätigkeit auch in der Beschaffung neuen Personals, weil das eigene Personal vom Kunden abgeworben wurde. Hierzu zählen ein zentrales Management aller Stellenanzeigen nebst der unmittelbaren Veröffentlichung auf den ausgewählten Portalen. Unverzichtbar ist auch die Automatisierung einzelner Schritte im Bewerbungsverfahren.
Können wir über unsere neue Zeitarbeitssoftware all unsere Mitarbeiter verwalten?
Keine Branche kann sich noch dem Druck zur vollständigen Digitalisierung aller Unternehmensprozesse entziehen. Hiervon ist vor geraumer Zeit auch die Personaldienstleistungs- bzw. Zeitarbeitsbranche erfasst worden. Deshalb gehört die softwareseitige und damit digitale Mitarbeiter- oder Personalverwaltung zu den Kernfunktionen einer modernen und innovativen Personaldienstleistungssoftware bzw. Software für Zeitarbeit. Neben der bloßen Verwaltung von Stammdaten umfasst die Personalverwaltung sowohl ein Dokumentenmanagement für Arbeitsverträge, Stundennachweise, Lohnabrechnungen, sonstige Kommunikation etc. als auch ein Tool für Personalentwicklung und Stellenplanung. Seit mehreren Jahren gehört auch der sogenannte Employee-Self-Service zum Funktionsumfang (Mitarbeiter nehmen Änderungen an ihren Stammdaten selbst vor oder Laden Dokumente wie AU-Bescheinigungen selbst hoch) zeitgemäßer Personaldienstleistungssoftware. Wenn Sie Hilfe benötigen, um diesen Dschungel an Funktionalitäten zu durchschauen, nutzen Sie unser kostenloses Angebot und lassen sich telefonisch beraten.
Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Auswahl einer DSGVO konfromen Software achten müssen?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat mir ihrem Inkrafttreten die Personaldienstleister vor große Herausforderungen gestellt. Schließlich müssen sie tagtäglich Unmengen an persönlichen Daten verarbeiten. Dennoch sind diese Herausforderungen nicht unüberwindbar. Eine moderne Software für Zeitarbeit übernimmt mit seinem intelligenten System zur Löschung persönlicher Daten in ihrem Unternehmen die Funktion Ihres persönlichen Datenschutzbeauftragten. Tagesaktuell werden Ihnen sämtliche Daten angezeigt, die entsprechend Ihrer Datenschutzrichtlinien in den elektronischen Papierkorb verschoben werden sollten. Achten Sie darauf, dass Ihre neue Software sowohl das „Recht auf Löschung“ des Betroffenen gemäß Art. 17 DSGVO als auch eine Nachverfolgung von Datenveränderungen besitzt. Einige Softwarelösungen für den Einsatz in der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bietet auch die Anonymisierung von Datensätzen an, damit Ihnen diese nach wie vor zur Analyse Ihres Geschäfts zur Verfügung stehen. Sollten sich Ihrerseits noch Datenschutz- oder Sicherheitsfragen ergeben, nutzen Sie unser kostenloses Angebot und lassen sich telefonisch beraten.
Hier erfahren Sie, ob Ihre neue Software Sie bei der Umsetzung der EqualPay-Regeln unterstützt.
Equal Pay + Branchenzuschläge – Seit April 2017 unterliegen Sie als Personaldienstleister ab einer ununterbrochenen Überlassung von mehr 9 Monaten bei ein und demselben Kunden (Entleihers) der Verpflichtung zum Equal Pay. Der Anspruch Ihres Mitarbeiters umfasst dabei nicht nur das Grundentgelt vergleichbarer Stammbelegschaft. Vielmehr soll hierzu jede „Vergütung zählen, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, bspw. auch Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen“. Mithilfe einer modernen und innovativen Software-Lösung lassen sich die zahlreichen Branchen und deren Branchenzuschläge umfassend und übersichtlich abbilden und stets auf dem aktuellen Stand halten. Zudem sollte Sie Ihr neues Programm durch eine vollautomatische Kontrolle der 9- und 18-Monatsfrist unterstützen. Einige Software-Lösungen bieten die Möglichkeiten individueller Einstellungen, um so die Besonderheiten Ihrer Auftraggeber bei der Vergütung der Stammbelegschaft abbilden und so auf Ihre Mitarbeiter übertragen zu können.
Achten Sie darauf, dass Ihre neue Software über eine Funktion zur Zeiterfassung und Lohnabrechnung verfügt.
Zeiterfassung und Lohnabrechnung gehören zu den wichtigsten Punkten im Verhältnis zwischen Personaldienstleister und Mitarbeiter. Schließlich bildet die korrekte Zeiterfassung die notwendige Bedingung für eine korrekte Lohnabrechnung und die korrekte Lohnabrechnung die notwendige Bedingung für die Zufriedenheit des Mitarbeiters. Sollten Sie sich für eine integrierte Zeiterfassungs-Lösung entscheiden, die als App zudem noch von Ihren Mitarbeitern genutzt werden soll, achten Sie darauf, dass die App verständlich und leicht bedienbar ist. Dasselbe gilt für eine separate Software-Lösung. In diesem Fall müssen Sie nur darauf achten, dass Sie die separate Zeiterfassungs-Software leicht in Ihre neue Zeitarbeitssoftware integrieren bzw. die erfassten Arbeitszeiten leicht in diese Software importieren können. Im Falle einer separaten Lohnabrechnungssoftware gilt dasselbe. Sämtliche abrechnungsrelevanten Daten sollten leicht und ohne großen Aufwand importiert und exportiert werden können. Schließlich sollen aus die Daten aus der Lohnabrechnungssoftware in der Personalakte des Mitarbeiters abgelegt werden können. Achten Sie deshalb auf eine Zweiwege-Schnittstelle. Wenn Sie Hilfe benötigen, um diesen Dschungel an Funktionalitäten zu durchschauen, nutzen Sie unser kostenloses Angebot und lassen sich telefonisch beraten.
Lesen Sie hier, warum Sie auf eine umfassende Beratung durch Ihren Software-Herstellers achten müssen!
Ein Großteil der angebotenen Software-Lösungen für Personaldienstleister ist modular aufgebaut, das heißt Sie können sich entsprechend Ihrer unternehmerischen Bedürfnisse Ihre zukünftige Software passend zusammenstellen. Neben einem Basismodul mit den grundlegenden Funktionen für eine zweckmäßige Arbeitnehmerüberlassung wie die Verwaltung von Auftraggebern und Mitarbeitern sowie die Abrechnung bieten die Software-Hersteller weitere Funktionen als zusätzliche Module an. Hierunter fallen beispielsweise Zeiterfassung und Lohnabrechnung. Achten Sie darauf, dass sich der Hersteller Ihrer neuen Software einen umfassenden Eindruck von Ihrem Unternehmen inklusive aller Arbeitsabläufe verschafft. Schließlich bildet diese Bestandsaufnahme und Analyse die Grundlage für die herstellerseitige Beratung und letztlich das Ihnen angebotene Softwarepaket, damit Ihnen neben den Basis- auch die von Ihnen benötigten Zusatz-Funktionen zur Verfügung gestellt werden. Haben Sie Fragen, dann zögern Sie nicht und greifen Sie zum Telefon. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Beratungsservice bei der Suche Ihrer neuen Zeitarbeits-Software.