IT Gutachter | IT Sachverständige | EDV Gutachten erstellen lassen
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Wann wird ein EDV-Sachverständiger benötigt?
Die Gründe für das Hinzuziehen eines Sachverständigen im Bereich Informatik können vielfältig sein. Derartige Gutachten werden nicht nur vor Gericht im Rahmen eines Prozesses benötigt. Auch im Vorfeld werden Gutachten oftmals als Grundlage für eine gütliche Einigung herangezogen.
Privatgutachten werden beispielsweise für streitbare und nicht streitbare Sachverhalte erstellt, zum Beispiel zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen, zur Bewertung von IT-Systemen oder Anlagen bei Veräußerungszwecken, zur Regulierung von Schäden oder projektvorbereitend oder -begleitend. Bei streitbaren Sachverhalten können mit Privatgutachten nicht nur Tatbestände festgestellt, sondern auch Erfolgsaussichten vor Gericht abgeschätzt werden.
Was macht einen IT-Gutachter alles aus?
Erfahrung:
Ein professioneller IT-Gutachter verfügt nicht nur über langjährige Erfahrung in Bereichen, wie dem IT-Projektmanagement, der Softwareeinführung und der Inbetriebnahme bzw. Übergabe von IT-Systemen, sondern auch über aktuelle und tiefgreifende Kenntnisse von IT-Systemen und IT-Anbietern. Ein guter IT-Sachverständiger ist stets auf dem aktuellen Stand, denn nur so kann er seine Klienten fachlich und/oder beratend unterstützen.
Anforderung:
Zudem werden an einen IT Sachverständigen hohe Anforderungen gestellt. Er trägt die Verantwortung für eine objektive und umfassende Dokumentation des jeweiligen Sachverhalts, beispielsweise von IT Projekten, und muss das Gutachten mit Sorgfalt erstellen. Da derartige Gutachten oftmals auch vor Gerichten Bestand haben müssen, wird vom IT Sachverständigen eine entsprechende Fachkompetenz und Sachkunde sowie Genauigkeit erwartet.
Zertifizierung:
Da der Begriff des "Sachverständigen" in Deutschland nicht geschützt ist, sollte man bei der Wahl eines IT-Sachverständigen darauf achten, dass es sich um einen vom BISG e.V. ernannten Sachverständigen handelt. Denn nur dann können Sie sicher sein, dass die Gutachtenerstellung in höchster Qualität und mit äußerster Sorgfalt erfolgt. Denn nur ein solcher Sachverständiger wurde von einer externen Stelle auf außerordentliche Sachkunde sowie Befähigung geprüft.
Vorgehensweise:
Auch die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Gutachtens im Bereich IT und EDV ist für ein professionelles Gutachten entscheidend. Nachdem Sie Kontakt mit einem EDV-Sachverständigen aufgenommen haben, sollte als erste Tätigkeit eine Analyse und Beratung zur Ermittlung der richtigen Vorgehensweise von Seiten des EDV-Sachverständigen erfolgen. Daraufhin erfolgt die Erstellung von Angebot und Vertrag durch den Gutachter. Nun wird ein Termin oder bei Bedarf werden auch mehrere Termine vor Ort für eine weitere Analyse und anschließende Bewertung vereinbart. Abschließend wird das Gutachten erstellt und zugestellt.
Was sollte ein Gutachter alles leisten?
Das Tätigkeitsfeld von einem IT-Sachverständigen umfasst mehrere Bereiche, wobei nicht jeder IT-Gutachter alle Bereiche und jede Tätigkeit abdeckt. Zu diesen Bereichen gehören u. a. Hard-/Software, Netzwerke, IT-Sicherheit und Datenschutz. Innerhalb dieser übernimmt ein Gutachter im Bereich IT und EDV beispielsweise die folgenden Aufgaben:
Gutachten:
- Sachverständigengutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten für unterschiedliche Gerichte
- Beweissicherungsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Privat- bzw. Parteigutachten
Prüfung und Dokumentation:
- Prüfung, Klärung und Dokumentation von Softwarelösungen
- Prüfung von IT-Verträgen (insbesondere Inhalt)
- Prüfung der Einhaltung von Datenschutz
Einführung / Inbetriebnahmen:
- Einführung und Inbetriebnahme von IT-Systemen
Wertermittlung:
- Anschaffungswert
- Neuwert
- Restwert
- Zeitwert
- Rumpfwert
- Verkehrswert
- Ertragswert
Neben der Erstellung von Gutachten mit glaubwürdigem Inhalt für Auftraggeber wie Unternehmen und Online Shops, Gerichte und Versicherungen für unterschiedliche Sachverhalte übernehmen viele IT-Gutachter auch die Beratung von Anwenderunternehmen in Bezug auf Softwarelösungen, IT-Projekte und Hardware. Welcher IT-Gutachter am besten zu Ihnen als Partner und zu Ihrem Thema passt, entscheiden Sie als Auftraggeber.
Wo ist der Unterschied in der Bewertung?
Art und Zweck des Gutachtens:
Einen Sachverständigen sollten Sie jeweils nach Art und Zweck des gewünschten Gutachtens beauftragen. Benötigen Sie beispielsweise ein Schiedsgutachten, empfiehlt sich ein Sachverständiger, welcher auf diese Art von Gutachten spezialisiert ist. Benötigen Sie hingegen ein Parteigutachten oder eine bestimmte Wertermittlung für Ihr bestehendes IT-Systems, sollten Sie nach einem Experten suchen, der ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet mitbringt.
Spezialisierung:
Ein EDV-Sachverständiger mit einer Spezialisierung auf Industrie-Unternehmen oder eine bestimmte Branche könnte sich beispielsweise sehr gut für Firmen anbieten, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind.
Geprüfter Gutachter:
Es empfiehlt sich immer auf einen vom BISG E.V. geprüften Sachverständiger zu vertrauen. Bei den Bewertungen von IT-Sachverständigen und Gutachtern sollten neben der Zertifizierung immer auch die Erfahrung und die Spezialisierung einfließen.
Was genau macht den Preisunterschied?
Spezialisierung:
Die Preise von IT-Gutachtern und EDV-Sachverständigen variieren. Das kann einerseits von der Spezialisierung abhängen aber auch davon, ob es sich um einen geprüften Gutachter (BISG) handelt. Ein Gutachter mit Zertifizierung über den BISG e.V. wird eine höhere Vergütung verlangen als ein ungeprüfter Sachverständiger. Um sicher zu gehen, dass Ihr Gutachten mit Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller zur Beurteilung notwendigen Faktoren erfolgt, sollten Sie sich unbedingt für einen Gutachter mit Zertifizierung vom BISG im Bereich Informatik entscheiden.
Erfahrung:
Langjährige Erfahrung in der Praxis sowie Fachkompetenz beim Thema Informationsverarbeitung, Informationstechnologie, Software, IT-Projekte usw. zählen selbstverständlich ebenso zu den unabdingbaren Grundvoraussetzungen für einen solchen Experten. Nicht selten sind IT-Gutachter Diplom-Informatiker oder verfügen über eine spezielle Weiterbildung im IT-Bereich.
Art des Gutachtens:
Auch die Art des Gutachtens selbst nimmt Einfluss auf die Preisgestaltung. Handelt es sich um ein Gutachten für ein Strafverfahren oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder Schieds-Gerichts? Müssen Gutachten für Versicherungen erstellt oder eine Wertermittlung durchgeführt werden? Oder handelt es sich um ein zu erstellendes Privatgutachten? Bei der Auswahl eines EDV-Sachverständigen mit Zertifizierung vom BISG passend zu Ihrem Auftrag und Ihren Fragestellungen sind wir von Systemhaus gerne behilflich.
Welche weiteren Leistungen übernimmt ein IT Sachverständiger?
Neben IT-Gutachten bietet ein IT Sachverständiger unter anderem auch weitere Leistungen an. Zu diesen gehören die IT-Systemberatung und die Moderation sowie Mediation.
IT-Systemberatung
Je komplexer ein IT-System ist, desto weniger verständlich ist dies für den Anwender. Ein IT Sachverständiger kann hier nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Hard- und Software unterstützen, sondern auch die bereits genutzten IT-Lösung in Bezug auf ihre Funktionalität und ihre Praxistauglichkeit bewerten. Das gibt Sicherheit und mindert das eigenen Risiko. Darüber hinaus kann ein IT Sachverständiger auch bei der Wahl des passenden Vertragstyps und der Art der Software (Standardsoftware oder Individualanwendersoftware unterstützen.
Moderation und Mediation
Kommt es im Rahmen der Anschaffung von neuer Software für Ihre Firma zu schwierigen Verhandlungssituationen leisten EDV-Sachverständige ebenfalls Unterstützung, um Verhandlungsposition zu stärken. In allen technischen und vertraglich relevanten Fragen, auch und besonders bei komplexen Sachverhalten, kann ein Sachverständiger Ihre Interessen gezielt vertreten. Bei Streitigkeiten und Unstimmigkeiten bei IT-Projekten kann ein Sachverständiger die Moderation übernehmen und zur Deeskalation des Konflikts und gemeinsamen Lösungsfindung beitragen.